Mit uns spricht es sich besser

Was bedeutet die Einleitung eines Feststellungsverfahrens?

Im Kindergarten oder in der Grundschule wurden bei Ihrem Kind Sprachauffälligkeiten beobachtet. Daraufhin wird eine Beratung durch die meldende Einrichtung bei uns angefordert.

Um die Beratung durchführen zu können, erhalten Sie und Ihr Kind eine Einladung zu einem Beratungsgespräch. Dieses nimmt ungefähr 45 Minuten in Anspruch. Geklärt werden soll, ob eine intensivere Diagnostik nötig ist.

Sollte sich dies in der Beratung ergeben, wird durch die Grundschule eine Aufnahmedokumentation erstellt und somit das diagnostische Verfahren eingeleitet.

Das Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig beauftragt uns als Förderzentrum mit dem Förderzentrum Sprache das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Sprache durchzuführen. In den folgenden Wochen werden Sie mit Ihrem Kind zu einem Diagnostiktag in unserem Haus eingeladen.

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