Wir ermöglichen erfolgreiche Kommunikation

Informationen Kindertagesstätten

Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
  • Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Käthe Kollwitz“ Leipzig unterrichtet und begleitet Schüler, deren Fähigkeit und Fertigkeit zur Kommunikation aufgrund schwerwiegender Stimm- und Artikulationsstörungen, Störungen des Redeflusses, schwerer Sprachstörungen oder verzögerter Sprachentwicklung so beeinträchtigt sind, dass sie einer vertieften und ganzheitlichen Förderung bedürfen.
  • Sonderpädagogischer Förderbedarf im sprachlichen Handeln ist bei Schülern anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, des sinnhaften Sprachgebrauchs und der Sprechfähigkeit so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.
  • Sonderpädagogische Förderung muss rechtzeitig einsetzen, denn in der Schule ist Sprache nicht nur ein herausragender Lerngegenstand, sondern schulisches Lernen ist vor allem sprachlich vermitteltes Lernen.
  • Sprache ist ein zentrales Medium schulischen Lernens.
  • Die Schule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4 und 5 bis 9. Unterrichtet wird nach den Lehrplänen der Grundschule und der Oberschule.
  • Die Klassenstärke umfasst 12 Kinder.
  • Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache versteht sich als Durchgangsschule (die Kinder verlassen die Schule sobald ihre sprachlichen Fähigkeiten altersgerecht entwickelt sind).
  • Voraussetzung für die Aufnahme an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache ist die ordentliche Einleitung des Verfahrens zur Erfassung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit dem Förderschwerpunkt Sprache (wird durch Grundschule eingeleitet).
Werdegang von der Beratung und Diagnostik für KindergartenerzieherInnen
  • Ist ein Kind im Kindergarten sprachlich auffällig oder spricht gar nicht sollte den Eltern mit Kindern unter 5 Jahren eine Frühförderhilfe/ -stelle empfohlen werden.
  • Hat das Kind das 5. Lebensjahr vollendet und / oder steht die Einschulung bevor, ist den Eltern max. ein Jahr vor Einschulung die Inanspruchnahme der Förderpädagogischen Beratungsstelle zu empfehlen, die am nächsten zur zukünftigen Grundschule liegt (welche Beratungsstelle für welche Grundschule verantwortlich ist, entnehmen Sie bitte unserer Übersicht auf der Schulwebsite https://www.fz-sprache-leipzig.de/pages/fbs/schulzuordnung.php
  • Darüber hinaus sollten die Eltern im Vorschuljahr die zukünftige Grundschule über die Sprachauffälligkeiten informieren, diese stellt nach eigenem Ermessen und/oder nach ausdrücklichem Wunsch der Eltern eine Beratungsanforderung an das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache.
  • Diese Beratung erfolgt nach Terminvergabe.
  • Wird das Kind bei diesem Termin als so sprachauffällig eingeschätzt, dass es am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache aufgenommen werden soll oder einen Inklusionsstatus erhalten soll, wird das amtliche Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit dem Förderschwerpunkt Sprache eingeleitet.
Wer hilft dem sprachauffälligem Kind?
  • Gesundheitsamt
  • Logopäden
  • Frühförderstellen
  • Kinderärzte
  • Förderpädagogische Beratungsstellen für Sprach – und Stimmgestörte
  • Fachkliniken für HNO, Kinderheilkunde, Kinder – und Jugendpsychiatrie
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Wann sollten Eltern sprachauffälliger Kinder eine Förderpädagogische Beratungsstelle aufsuchen?
  • Das Kind muss mind. 5 Jahre alt sein (unter 5 Jahren ist die Frühförderstelle zuständig).
  • Eltern sind unsicher, ob ihr Kind sprachlich altersgemäß entwickelt ist.
  • Andere Personen (Erzieher, Nachbarn) verstehen das Kind schlecht.
  • Das Kind nuschelt, spricht undeutlich.
  • Das Kind wird wegen seines Sprechens gehänselt.
  • Das Kind klagt oft über Ohrenschmerzen.
  • Das Kind fragt öfter nach und die Eltern haben den Eindruck es hört schlecht.
  • Das Kind reagiert auf Fragen, Bitten, Aufforderungen nicht.
  • Der Kinderarzt oder HNO Arzt hat eine sprachtherapeutische Maßnahme verordnet.
  • Die Eltern haben Fragen zum Spracherwerb, zur Sprachförderung oder Ähnlichem
  • Das Kind ist häufig heiser.
  • Das Kind stottert oder spricht nicht flüssig.
  • Das Kind spricht zu Hause, aber nicht im Kindergarten, mit Freunden oder mit Fremden.
  • Das Kind spricht schlechter als Gleichaltrige.
  • Das Kind hat schon besser gesprochen und spricht auf einmal schlechter.
  • Beim Kind ist fehlender Mundschluss zu beobachten.
  • Das Kind hat Schwierigkeiten bei der Essen Aufnahme, es kaut kaum, schluckt nicht ordentlich, behält Essen in den Wangentaschen.
Das Aufgabenfeld der Förderpädagogischen Beratungsstellen
  • Förderdiagnostik, Förderpädagogische Gutachten nach Auftrag durch das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig
  • Feststellen von Sprach – Stimmstörungen für Vorschulkinder ab dem 5. Lebensjahr sowie für SchülerInnen aller Schularten bis zur Vollendung der Vollzeitschulpflicht ohne ärztliche Überweisung
  • Elternberatung
  • Lehrer- und Erzieherberatung
  • Einbeziehung und Vermittlung unterschiedlicher Fachdienste (Psychologen, HNO, Logopäden, Ambulanzen, SPZ, Kureinrichtungen)
  • Schullaufbahnberatung
  • Fortbildungen zu sprachheilpädagogischen Themen (LRS, Sprachstörungen, Mutismus, Stottern, Stimmstörungen)
  • Differenzialdiagnostische Abgrenzung DAZ (Kinder mit Migrationshintergrund)
Kostenträger
  • Die Beratung und Diagnostik an Förderpädagogischen Beratungsstellen ist kostenlos.
Ansprechpartner und Kontakt
  • Leiterin der Förderpädagogischen Beratungsstelle am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Käthe Kollwitz“:  

            Frau Dr. Jekosch Stein                Tel. 0341-6963221

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