Wir fördern, bilden und erziehen individuell

Hausordnung

1. Grundsätze des Zusammenlebens

Unsere Schule ist ein Ort des Lernens, der Sicherheit und des respektvollen Miteinanders. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen Verantwortung für die Einhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Wir sorgen für einen positiven und störungsfreien Schulbetrieb. Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler, das Schulpersonal sowie für Gäste.

2. Aufenthalt auf dem Schulgelände
  • Das Schulgelände darf nur während der offiziellen Öffnungszeiten betreten werden.
  • Schülerinnen und Schüler dürfen das Gelände während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
  • Gäste melden sich im Sekretariat an.

 

3. Fehlzeiten & Entschuldigungen
  • Krankmeldungen erfolgen am ersten Fehltag bis 8.00 Uhr durch die Erziehungsberechtigten telefonisch oder per Mail über das Sekretariat.
  • Der Grund und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung ist mitzuteilen.
  • Jedes Fehlen ist zusätzlich schriftlich zu entschuldigen, spätestens am dritten Tag.
  • Versäumter Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuarbeiten.
4. Verhalten im Schulhaus
  • Rücksichtnahme, Höflichkeit und respektvolle Sprache sind selbstverständlich.
  • Bedrohungen, Beleidigungen und körperliche Gewalt sind verboten.
  • Rennen, Drängeln und Lärmen im Schulhaus sind untersagt.
  • Toiletten sind kein Aufenthaltsort und werden sauber hinterlassen.

 

5. Pünktlichkeit & Unterrichtsablauf
  • Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht und bringen die notwendigen Materialien mit.
  • Unterrichtsstörungen sind zu vermeiden.
6. Pausenregelungen
  • Die Hofpausen dienen der Erholung und finden grundsätzlich auf dem Schulhof statt.
  • Das Schulgebäude wird in den Hofpausen nur mit Erlaubnis betreten.
  • Gefährliche Spiele und das Werfen von Gegenständen sind verboten.
7. Sauberkeit & Ordnung
  • Das Schulgelände und Schuleigentum sind pfleglich zu behandeln.
  • Müll wird in die vorgesehenen Behälter entsorgt.
  • Klassenräume werden nach Unterrichtsschluss ordentlich hinterlassen.
  • Fahrräder und Roller werden an den vorgesehenen Plätzen auf dem Schulhof abgestellt.
  • Fundsachen sind abzugeben. Diese werden am Schuljahresende entsorgt.
8. Nutzung von Fachräumen & Einrichtungen
  • Die Fachraumordnungen und Hallenordnung ergänzen die Hausordnung.
  • Alle Fachunterrichtsräume sowie unsere Schulbibliothek dürfen nur unter Aufsicht betreten werden.
  • Die Geräte und Materialien werden sachgerecht verwendet.
  • Schäden sind unverzüglich zu melden.

 

9. Sicherheit & Gesundheit
  • Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (z. B. Messer, Waffen) ist verboten. Dies gilt auch für waffenähnliches Spielzeug.
  • Auf dem gesamten Schulgelände herrscht während des Schulbetriebs Alkohol- und Rauchverbot.
  • Es gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, ein striktes Verbot, Cannabisprodukte oder andere Drogen mit sich zu führen. Der Konsum in Schule und in Sichtweite der Schule ist verboten.
  • Der Konsum von Energydrinks ist auf dem Schulgelände verboten.
  • Hunde sind auf dem Schulgelände verboten. Therapiehunde sind erlaubt.
  • Meldepflichtige Infektionskrankheiten sind unverzüglich der Schule anzuzeigen.
  • Bei Unfällen oder Verletzungen ist sofort das Schulpersonal zu informieren.
  • Haus- und Hoftüren sind geschlossen zu halten.
  • Fluchtwege und Notausgänge müssen jederzeit freibleiben.
10. Digitale Medien & Datenschutz
  • Auf dem gesamten Schulgelände gilt für die Schülerinnen und Schüler im Unterricht und während der Pausen Handyverbot. Die Nutzung ist nur nach Absprache mit der Lehrkraft erlaubt.
  • Das Handyverbot gilt für Smartphones, Tastentelefone, Smartwatches und ähnliche Geräte.
  • Foto‑, Video‑ und Tonaufnahmen benötigen eine Zustimmung aller Beteiligten.
  • Schulinterne Daten und Passwörter dürfen nicht weitergegeben werden.
11. Konsequenzen bei Verstößen
  • Schülerinnen und Schüler, die gegen Regeln verstoßen, müssen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Sächsischem Schulgesetz § 39 rechnen.
  • Bei groben Verstößen werden die Erziehungsberechtigten informiert.

Diese Hausordnung wurde am 09.06.2026 von der Schulkonferenz beschlossen.

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